Kreditkarten Vergleich
DIREKT-EINSTIEG
 
 
 

Verlust der Kreditkarte – Was tun?

Verlorener Geldbeutel mit KreditkarteDer Diebstahl oder Verlust einer Kreditkarte ist besonders unerfreulich. Sollte die Kreditkarte in fremde Hände geraten, ist ein Kartenmissbrauch durch größere Einkaufstouren und hohe Bargeldabhebungen möglich. Aus diesem Grund werden Kreditkarten-Inhaber immer wieder darauf hingewiesen, ihre Kreditkarte an einem sicheren Ort aufzubewahren und ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Wird die Kreditkarte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gestohlen oder verloren, muss die Kreditkarten Gesellschaft umgehend darüber informiert werden. Hierfür haben wir eine PDF zum Download vorbereitet, welche Sie sich ausdrucken können und zuhause oder in Ihrem Geldbeutel deponieren können:
Sperrnummern Download

Verlorene Kreditkarten sofort sperren lassen

Eine sofortige Meldung ist notwendig, um einem eventuellen Missbrauch vorzubeugen. Dies gilt für alle Kreditkarten, die Sie bei uns oder auch woanders beantragt haben. Außerdem ist dies Voraussetzung für die Haftungsbegrenzung des Inhabers. Nach dem Informieren der Kreditkarten Gesellschaft sperrt diese die Kreditkarte und macht weitere Zahlungen und Bargeldabhebungen unmöglich. Sogar bereits getätigte Transaktionen können storniert werden oder bleiben für den Inhaber der Kreditkarte haftungsfrei.

Die Eigenbeteiligung bei einem Kreditkarten Verlust beträgt etwa 50 bis 100 Euro. Darüber hinaus haftet der Kreditkarteninhaber nur dann, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Verlustmeldungen der Kreditkarte können rund um die Uhr telefonisch vorgenommen werden.

Verlustmeldung der Kreditkarte

Unter der Rufnummer 116 116 ist der zentrale Sperrnotruf zu erreichen. Die meisten Kreditkarten lassen sich unter dieser kostenlosen Nummer sperren. Hier wird der Anrufer an seinen jeweiligen Kreditkarten Anbieter weitergeleitet und kann dort die Details des Verlusts bekanntgeben.

Für eine zügige Sperrung ist es sinnvoll, die eigene Kreditkartennummer und die Bankleitzahl zu kennen. Bei Sperrungen aus dem Ausland muss die Vorwahl 0049 vor die Rufnummer gesetzt werden. Die Telefongebühren richten sich in diesem Fall nach den Preisen des ausländischen Netzbetreibers.

Einige Kreditkarten Anbieter sperren vorsorglich

Hegt die Kreditkarten Gesellschaft den Verdacht, dass eine Kreditkarte missbraucht wird, kann sie eine vorsorgliche Sperrung vornehmen. Das passiert meist dann, wenn ungewöhnlich hohe Summen in kurzer Zeit abgehoben werden oder Zahlungen an unüblichen Orten vorgenommen werden. Hat der Kreditkarten Inhaber die Zahlungen veranlasst, genügt ein kurzer Anruf und eine Bestätigung, dass kein Verlust oder Diebstahl vorliegt und die Kreditkarte wird wieder entsperrt.